Wer trägt die Kosten für die Implantation?
Der gesetzlich versicherte Patient erhält für die reine Implantation keine Zuschüsse. Die prothetische Versorgung wird je nach vorhandener Eigenbezahnung mit einem gesetzlich festgelegten Festzuschuss unterstützt. Seltene vorkommende Ausnahmen von dieser Regelung sind Personen, die von Geburt her keine Zahnanlagen besitzen oder Patienten mit Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten oder anderen Kieferdefekten (§28 SGB V).
Der privat versicherte Patient erhält je nach seinem Versicherungsvertrag Zuschüsse, die nach dem Einreichen des Kostenvoranschlages durch den Versicherer errechnet werden. Der Eigenanteil des Patienten vor dem implantologischen Eingriff wird somit abgeklärt.
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